Am 18. September 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein bahnbrechendes Urteil (Az.: IV ZR 45/23), das die Rechte von Versicherungskunden erheblich stärkt. Das Urteil betrifft die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen, bei denen die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war. In diesem Fall hatte der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Siburg, Erfolg und konnte eine Rückabwicklung seines Lebensversicherungsvertrages erreichen.
Hintergrund des Urteils
Der Kläger hatte im Jahr 1999 eine Lebensversicherung im sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dabei wurde ihm eine Widerspruchsbelehrung vorgelegt, die jedoch nicht alle erforderlichen Angaben enthielt. Insbesondere fehlte der Hinweis auf die Schriftform, was für die Wirksamkeit des Widerspruchsrechts entscheidend ist. Erst im Jahr 2019, fast 20 Jahre später, erklärte der Kläger den Widerspruch. Die Versicherungsgesellschaft lehnte jedoch die Rückabwicklung ab, sodass der Kläger den Rechtsweg beschritt.
Nachdem die Vorinstanzen, darunter das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Ansprüche des Klägers ablehnten, ging der Fall in Revision. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz auf und stellte klar, dass die fehlerhafte Belehrung dem Kläger das Widerspruchsrecht nicht wirksam entzogen hatte.
Die Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil des BGH schafft Rechtssicherheit für zahlreiche Versicherungskunden, die in ähnlichen Fällen fehlerhaft belehrt wurden. Besonders hervorzuheben ist, dass selbst Jahre nach Vertragsschluss ein Widerspruch möglich ist, wenn die Belehrung unvollständig oder fehlerhaft war. Das Gericht stellte fest, dass der fehlende Hinweis auf die Schriftform den durchschnittlichen Versicherungsnehmer davon abhalten kann, sein Widerspruchsrecht auszuüben.
Rechtsanwalt Siburg erstritt den Erfolg
Der entscheidende Erfolg vor dem BGH wurde durch die engagierte Vertretung des Klägers durch Rechtsanwalt Siburg erstritten. Mit seiner tiefgehenden Expertise im Versicherungsrecht gelang es ihm, die komplexen juristischen Zusammenhänge zu entschlüsseln und das Oberlandesgericht davon zu überzeugen, dass eine fehlerhafte Belehrung den Kunden nicht benachteiligen darf.
Fazit: Wichtiger Meilenstein im Versicherungsrecht
Das Urteil des BGH ist ein wegweisender Meilenstein für Versicherungsnehmer, die ihre Rechte wahrnehmen wollen. Dank des erfolgreichen Engagements von Rechtsanwalt Siburg können nun zahlreiche Betroffene auf eine Rückabwicklung ihrer Verträge hoffen. Wenn Sie ebenfalls von einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung betroffen sind, kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine fundierte rechtliche Beratung.