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Wirecard Skandal – Jetzt Schadensersatz von Ernst&Young einfordern!

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Schadensersatz gegen EY kostengünstig anmelden.
OLG München sieht gute Chancen.


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Sind Sie Aktionär der WIRECARD AG? Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

OLG München sieht Chancen für Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young

Die Chancen auf Schadensersatz gegen Ernst & Young sind deutlich gestiegen. Das Oberlandesgericht München hat in zwei Hinweisbeschlüssen vom 09.12.2021 und vom 13.12.2021 zur Haftung des Abschlussprüfers der Wirecard AG, Ernst & Young, Stellung bezogen und sich klar von der Ansicht des LG München distanziert. Nach dem Oberlandesgericht leiden die erstinstanzlichen Feststellungen des Landgerichts an zahlreichen Rechts- und Verfahrensfehlern. Vor allem hat das Oberlandesgericht sich aufseiten der Anleger gestellt und deutlich gemacht, dass durch die fehlerhaften Bestätigungsvermerke eine positive Anlagestimmung erzeugt wurde, die der Erwerber für sich in Anspruch nehmen kann.

Das Oberlandesgericht München hat auch deutlich gemacht, dass das Landgericht nicht einmal geprüft habe, ob die Bestätigungsvermerke objektiv falsch sind. Auch daran hat sich das Oberlandesgericht München gestört. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit den vorliegenden Berichten des Sonderprüfers und des Bundestagsuntersuchungsausschusses auseinandergesetzt.

Aktionäre der Wirecard AG haben danach gute Möglichkeiten, Schadensersatz gegenüber dem Abschlussprüfer geltend zu machen.

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In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Recht:

Was ist im Fall Wirecard passiert?

Der Fall Wirecard ist in der deutschen Wirtschaftsgeschichte einmalig. Ein beispielloser Wirtschaftskrimi, in dem Aktionäre erhebliche Schäden davongetragen haben.

  • Bis in das Jahr 2018 reitet Wirecard auf einer Fin-Tech-Erfolgswelle. Im September 2018 verdrängte Wirecard sogar die Commerzbank aus dem DAX 30. Bis Anfang 2019 häufen sich allerdings die kritischen Presseberichte vor allem der Financial Times.
  • Die Finanzaufsicht BaFin gab im Februar 2019 eine Sonderprüfung der Wirecard AG in Auftrag. Später im Jahr 2019 wurde zudem die KPMG beauftragt, eine unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG durchzuführen. Der Bericht von KPMG wurde am 27. April 2020 veröffentlicht und deckte zahlreiche Ungereimtheiten auf. Seitdem standen die Abschlussprüfer von Ernst & Young im Fokus der Öffentlichkeit, weil sie die Bilanzen zuvor viele Jahre lang geprüft und testiert hatten.
  • Seit Anfang 2020 kamen immer mehr zwielichtige Informationen über die Machenschaften bei der Wirecard AG zum Vorschein. Die Wirecard AG musste die Veröffentlichung ihrer Bilanzen mehrfach verschieben. Nun weigerten sich auch die Abschlussprüfer von Ernst & Young die Bilanzen zu testieren. Vor allem das sogenannte TPA-Geschäft von Wirecard (Third Party Acquiring, sogenanntes Drittpartnergeschäft) stand im Fokus und entpuppte sich letztendlich als großer Bluff.
  • Am 18. Juni 2020 räumte die Wirecard AG schließlich öffentlich ein, dass für das Jahr 2019 keine ausreichenden Belege über die Existenz von Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden € vorliegen. Der Handel mit den Aktien der Wirecard AG wurde zeitweilig ausgesetzt.
  • Am 22. Juni 2020 teilte die Wirecard AG in einer aktienrechtlichen Meldung mit, dass bilanzierte Guthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Milliarden € nicht existieren würden.
  • Der Kurs der Wirecard-Aktie stürzte danach um mehr als zwei Drittel ab.
  • Am 24. Juni 2020 meldete die Wirecard AG schließlich Insolvenz an, weil in der Bilanz 1,9 Milliarden € fehlten.
  • Am 21. August 2020 wurde die Wirecard AG aus dem DAX geschmissen.

Wie hat sich der Skandal für die Aktionäre ausgewirkt?

Nach Bekanntwerden des Wirecard-Skandals brach der Wert der Aktie von Wirecard von ehemals fast 200 € pro Aktie drastisch ein. Die Aktie steht mittlerweile bei 0,0322 € (1. März 2022) und ist damit praktisch wertlos.

Was können Wirecard-Aktionäre tun?

Es gibt viel zu tun. Sie sollten sich beraten lassen. Sie haben als Aktionät der Wirecard AG Möglichkeiten, Ihren Schaden deutlich zu reduzieren, die Sie nutzen sollten:

1. Kostengünstige Anmeldung Ihrer Schadensersatzansprüche in der Musterklage

Es gibt sehr erfreuliche Entwicklungen in der Causa Wirecard/ EY. Das Landgericht München hat mit Vorlagebeschluss vom 14. März 2022 ein sogenanntes Kapitalanlagemusterverfahren („Musterklage“) eingeleitet.

Haftung von EY wird durch das OLG verbindlich geklärt

Sobald das OLG München die Musterklage zugelassen und einen sog. Musterkläger bestimmt hat, können sich alle Geschädigten, die noch nicht geklagt haben, kostengünstig an der Musterklage anschließen. Das Verfahren richtet sich vorrangig gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH („EY“). In dem Verfahren werden alle wesentlichen Fragen der Haftung vor dem Oberlandesgericht München geklärt werden. Um von den Feststellungen des Oberlandesgerichts München zu profitieren, müssen die Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Bestimmung des Musterklägers angemeldet werden. Der Musterkläger wird voraussichtlich in Kürze durch das Oberlandesgericht München bestimmt werden. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird durch die Anmeldung gehemmt.

Vorteile der Musterklage

Der wesentliche Vorteil der Musterklage liegt in der Möglichkeit seine Ansprüche kostengünstig anzumelden und bei Erfolg der Musterklage von EY Schadensersatz verlangen zu können und an einem gerichtlich moderierten Vergleich teilzuhaben. Die Anmeldung der Schadensersatzansprüche muss gemäß § 10 II S. 2 KapMuG durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Im Gegensatz zu einer Einzelklage fällt nur eine vergleichsweise geringe Gebühr für die Anmeldung an.

Kostengünstige Anmeldung Ihres Schadensersatzes

Folgende Übersicht stellt die Kosten der Anmeldung des Schadensersatzes in der Musterklage nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dar:

SchadenKosten der Anmeldung (brutto)
5.000,00 €341,77 €
10.000,00 € 608,33 €
15.000,00 €707,34 €
20.000,00 € 806,34 €
25.000,00 €855,85 €
50.000,00 €1.241,41 €
75.000,00 €1.420,38 €
100.000,00 €1.599,36 €
150.000,00 €1.867,82 €

2. Schadensersatz gegen Abschlussprüfer Ernst & Young (EY) einfordern

Für eine Klage gegen den Abschlussprüfer Ernst & Young müssen Sie die Wirecard-Aktien zwischen dem 24.2.2016 und dem 17.6.2020 gekauft haben. Für einen Schadensersatz müssen Sie nicht länger Wirecard-Aktionär sein. Auch wenn Sie die Aktien zwischenzeitlich verkauft haben, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu.

  • Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmert sich um die Korrespondenz. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage, tragen Sie keine Kosten mit Ausnahme einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, müssten Sie die Kosten für die Einleitung des Klageverfahrens selbst tragen. Die Kanzlei bietet hierfür spezielle Sammelklagen an, die das Kostenrisiko signifikant minimieren. In der Sammelklage schließen sich mehrere geschädigte Aktionäre zusammen, um gemeinsam gegen Ernst & Young vorzugehen. Der Vorteil einer Sammelklage ist, dass sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten mit steigendem Streitwert im Verhältnis abnehmen. Das bedeutet, je mehr Geschädigte sich zusammenschließen, desto günstiger wird die Rechtsverfolgung für den Einzelnen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche und das beste Vorgehen individuell und kostenfrei durch die Kanzlei prüfen.

3. Anmeldungen Ihrer Schäden im Insolvenzverfahren der Wirecard AG

Neben der Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen die Abschlussprüfer Ernst & Young sollten Aktionäre ihre Ansprüche dringend im Insolvenzverfahren der Wirecard AG beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Insolvenzgericht München (1542 IN 1308/20) hat mit Beschluss vom 25.8.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Diese Anmeldefrist ist allerdings keine Ausschlussfrist. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen jederzeit im Laufe des gesamten Insolvenzverfahrens anmelden ohne Rechtsnachteile zu erwarten. Sofern Sie also Ihre Ansprüche noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, übernimmt die Kanzlei für Sie die Anmeldung der Forderungen und die Überwachung des Insolvenzverfahrens.

Kostenfreie Prüfung für Aktionäre der Wirecard AG

Die Kanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Rechtsanwalt Siburg verfügt über einschlägige Erfahrungen seit über 14 Jahren in diesem Bereich. Gerne prüft die Kanzlei kostenfrei, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer Ernst & Young zustehen und ob Sie im Insolvenzverfahren Ansprüche anmelden können. Hierzu nutzen Sie einfach das nachfolgende Kontaktformular.

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