Die Kanzlei berät und vertritt Ihre Kundeninteressen im Bereich des Bankrechts. Hierzu zählt sowohl die kostenfreie Prüfung, als auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken, Sparkassen, Raiffeisenbanken und Bausparkassen:
Kompetenzfelder
- Prämiensparverträge der Sparkassen und Raiffeisenbanken
- Zinscap-Prämie und Zinsanpassungsklausel der apoBank
- Missbrauch im Online-Banking
- Widerruf von Darlehensverträgen
- Vermeidung und Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen
- Bankentgelte
- Ansprüche aus Bausparverträgen
- Inanspruchnahme aus Bürgschaften