Von der Gründung bis zur Beendigung
Die Kanzlei SIBURG berät Sie im Bereich des GESELLSCHAFTSRECHTS zu Fragen der Existenzgründung, Strukturierung, Konzeption und Haftung des Geschäftsführer und der Gesellschafter. Die Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen für Personen- und Kapitalgesellschaften z.B. für GbR, Verein, GmbH, Stille Gesellschaften und GmbH & Co. KG gehört ebenso zum Tätigkeitsbereich wie die Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen z.B. zu Geschäftsführerhaftung, Abfindungsansprüchen, Beteiligungsübertragungen, Kapitalerhöhungen und Rechtsnachfolge
Eine rechtlich fundierte Vertragsgestaltung von Gesellschaftsverträgen, als Verfassung der Gesellschaft, ist zentral für das Gelingen der Unternehmung. Ein lückenloser Gesellschaftsvertrag beugt Unklarheiten und drohenden Streitigkeiten unter den Gesellschaftern vor z.B. bei Austritt einzelner Gesellschafter und Geltendmachung von Abfindungsansprüchen.