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Steiner + Company: Interessengemeinschaft – Haftung – kostenfreie Beratung

- Anlegergelder in Gefahr
- Zahlreiche Erfolge vor Gericht
- Prospekthaftungsklage eingereicht
- Kostenfreie Ersteinschätzung durch Fachanwalt


Kostenlose Erstberatung für Anleger bei Steiner + Company!

Die Kanzlei berät und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Steiner + Company: Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG (MAP 3)

Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft besorgniserregend – Beitritt zur Interessengemeinschaft – Handlungsbedarf!

In letzter Zeit sind vermehrt Anfragen von Investoren der Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG an die Kanzlei gestellt worden. Die Fondsgesellschaft entwickelt sich wirtschaftlich nicht wie prognostiziert. Die Einnahmen bleiben gravierend hinter den versprochenen Planzahlen zurück. Für die Investoren bedeutet dies nichts Gutes. Ein Austausch unter den Anlegern und ein Zusammenschluss, um die weitere Entwicklung der Gesellschaft gemeinsam kritisch zu beobachten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, ist in dieser Lage angeraten.

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Wirtschaftlicher Hintergrund

Die Gesellschaft beabsichtigte mit dem Erwerb, dem Halten sowie der Verwertung von Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften Gewinne zu erzielen und diese an die Anleger auszuzahlen. Die einzelnen Investitionen sollten durch Investitionskriterien gemäß des Gesellschaftsvertrages bestimmt werden. Zusätzlich sollte ein so genannter Investitionsausschuss sicherstellen, dass die Investitionskriterien eingehalten werden.

Die Gesellschafter hat von Anlegern bislang mindestens 15,2 Millionen € eingeworben und diese in zahllose Gesellschaftsbeteiligungen investiert. Die Investitionen werfen klärungsbedürftige Fragen auf. Einige Gesellschaftsbeteiligungen entsprechen anscheinend nicht den selbstauferlegten Investitionskriterien. Die Performances der einzelnen Gesellschaftsbeteiligungen hinken ebenfalls weit hinter den Erwartungen zurück. Wie die Gesellschaft mitteilte, mussten bereits Klageverfahren geführt werden, um ausbleibende Zahlungen einzuklagen.

Die Gesellschaft hat seine Investitionsschwerpunkt im Immobiliensektor. Allerdings besteht der Verdacht, dass es (zu) enge Verbindungen zwischen der Geschäftsführung und den Zielfondsgesellschaften gibt, die eine interessengerechte Investitionen kaum möglich machen.

Hinzu kommt, die doppelte Kostenstruktur. Sowohl auf der Ebene der MAP 3 sind hohe Kosten, insbesondere für den Eigenkapitalvertrieb, angefallen, als auch auf Ebene der Zielfonds fallen derartige Kosten an. Dadurch verringern sich die Hartkosten (wertbildenden Investitionen), was wiederum dazu führt, dass mit weniger Kapital höhere Gewinne erwirtschaftet werden müssen, um eine vollständige Rückführung der angelegten Gelder zu gewährleisten.

Es handelt sich bei der Kapitalanlage um eine hochriskante Investition. Das spiegelt sich auch in der Höhe der Vertriebsprovisionen wieder. Für Vertriebsprovisionen standen insgesamt 18 % der eingezahlten Gelder bereit. Um eine derart riskante Kapitalanlage am Markt zu platzieren, müssen die Vertriebsprovisionen entsprechend hoch ausfallen, damit die Berater einen Anreiz haben, diese an ihre Kunden zu vertreiben.

Die Gesellschaft hat zwar kein eigenes Fremdkapital bei einer Bank aufgenommen, sodass insoweit kein vorrangiger Gläubiger existiert, der gegebenenfalls auf die Geschäftsführung und Investitionsentscheidungen Einfluss nehmen kann. Allerdings bestehen auf Ebene der Zielfonds vielfach hohe Kreditverbindlichkeiten. Sollten die Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten kommen, besteht das Risiko, dass die finanzierenden Banken die Kredite fällig stellen. In einem derartigen Fall werden die Gesellschafter nachrangig behandelt werden mit der Folge, dass erhebliche Ausfallrisiken zu befürchten sind.

Die versprochenen Einnahmen, liegen 46 % unter den prognostizierten Entwicklungen. Die Gesellschaft hat also nur knapp die Hälfte der Einnahmen erzielen können, die für die versprochene Rendite erforderlich sind. Die Zielfonds müssten sich daher in Zukunft nicht nur erwartungsgemäß entwickeln, sondern die bislang ausgebliebenen Einnahmen zusätzlich erwirtschaften. Angesichts der volkswirtschaftlich verheerenden Corona Pandemie und der vergangenen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielfonds dürfte diese Entwicklung nicht mehr als eine vage Hoffnung sein.

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Presse berichtet über Steiner + Company

Über das Emissionshaus Steiner + Company wurde häufig in der Presse berichtet. Die Wirtschaftswoche berichtete zuletzt am 1. April 2022 unter der Überschrift „Von Boxern und Bordellen: Die dubiosen Umtriebe im Fondshaus Steiner + Company“:

Die Hamburger Steiner + Company inszeniert sich als Spezialistin für Investments. Doch tatsächlich floppen immer wieder Beteiligungen in ihrem Portfolio. Millionen an Anlegergeld sind bedroht.

https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/grauer-kapitalmarkt-von-boxern-und-bordellen-die-dubiosen-umtriebe-im-fondshaus-steiner-company/28216396.html?ticket=ST-1167654-ezFvO3HaJa2IxaXnnLTN-ap2

Schon im September 2021 berichtete das Hamburger Abendblatt unter der Überschrift: “Wurden Kapitalanleger um Millionen geprellt?“ Über Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Veruntreuung von Anlegergelder im großen Stil.

„Hamburg. Es geht um den Verdacht der Veruntreuung im großen Stil. Beamte des Landeskriminal31Iltes, Abteilung Wirtschaftskriminalität, haben an der City die Geschäftsräume einer Firmengruppe durchsucht. Kapitalanleger sollen um mindestens 2,5 Millionen Euro geprellt worden sein. Es geht um regelmäßige Kapitaleinlagen, die teils über Jahrzehnte laufen und von Experten als ,,Hochrisikoanlage” eingestuft werden.

In bunten Prospekten wurden drei Fonds angepriesen, die in verschiedene Finanzprodukte investieren, darunter „Umwelt und erneuerbare Energien” oder „Immobilien”. Dabei handelt es sich um „Blind-Pools”, geschlossene Fonds, in denen Geld eingesammelt wird, ohne das feststeht, in welche Unternehmen genau investiert wird.“

Hamburger Abendblatt, Artikel vom 03.09.2021, André Zand-Vakili

Zahlreiche Presseartikel über das Emissionshaus Steiner + Company bestätigen die Befürchtungen der Anleger, dass vieles in dem Emissionshaus nicht mit rechten Dingen zugehen kann und die Gesellschaft in Schieflage geraten könnte.

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Ihre Handlungsmöglichkeiten – Wir sind erfolgreich!

Beraterhaftung – bereits zahlreiche gerichtliche Erfolge

Mithilfe der Kanzlei konnten bereits zahlreiche Anleger ein Großteil ihrer Einlage zurückholen. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Klageverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg, Landgericht Stuttgart, Landgericht Mannheim für Anleger geführt. Ein professioneller Blick auf die Beratungssituation ist sicherlich hilfreich. Sollten erfolgsversprechende Ansätze für ein Vorgehen gegen den Berater festgestellt werden, können diese mithilfe der Kanzlei entschlossen und zielstrebig durchgesetzt werden.

Prospekthaftung – Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht

Wer seinen Beratern nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, oder sich – nach Prüfung der Beratungssituation – keine erfolgversprechenden Ansätze zeigen, kann über die Kanzlei prüfen lassen, ob er sich einer Prospekthaftungsklage gegen das Emissionshaus Steiner+Company anschließen kann. Über die Kanzlei wurde eine umfangreiche Prospekthaftungsklage gegen das Emissionshaus eingereicht. Die Erfolgsaussichten sind als hoch einzuschätzen.

Voraussetzung, um sich einer Prospekthaftungsklage anzuschließen, ist, dass der Beitritt zur Fondsgesellschaft nach März 2013 erfolgte. Für diesen Zeitraum liegen der Kanzlei interne Dokumente vor, die einer Prospekthaftungsklage, mit sehr guten Argumenten, zum Erfolg verhelfen können.

Rechtsfolge einer erfolgreichen Prospekthaftungsklage ist, dass die Kapitalanlage zurückgegeben werden kann gegen Erstattung der vollen Einlage und des Agios abzüglich gegebenenfalls erhaltener Gewinnsauszahlungen. Der Anleger wird im Falle der erfolgreichen Prospekthaftungsklage also so gestellt, wie er stünde, wenn er der Fondsgesellschaft nicht beigetreten wäre.

Investoren sollten sich zudem in einer Interessengemeinschaft zusammenschließen, um die weitere Entwicklung kritisch zu begleiten. Durch einen Zusammenschluss kann eine gewisse Handlungsfähigkeit der Anleger erreicht werden. Es ist möglich, anstehende Gesellschafterbeschlüsse abzustimmen und gegebenenfalls eigene Tagesordnungspunkte auf die Agenda zu setzen. Sofern auch Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung aufgedeckt werden, waren die Anleger in der Lage beispielsweise einen Sonderprüfer einzusetzen, der die Geschäfte im Nachhinein überprüft.

Geben Sie Ihr Recht in gute Hände – Sie können sich gerne an die Kanzlei für weitere Informationen und für den Beitritt zur Interessengemeinschaft melden oder auch für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer weiteren Ansprüche.

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