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Inhaber von älteren Prämiensparverträgen der Sparkassen haben Anspruch auf durchschnittlich 4.000 € Zinsnachzahlungen! Handeln Sie jetzt - risikolos!

Bundesgerichtshof erklärt verwendete Zinsanpassungsklausel älterer Prämiensparverträge für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 06.10.2021 – Az.: XI ZR 234/20 – zugunsten der Sparkassenkunden entschieden, dass die sog. Zinsanpassungsklausel in den Prämiensparverträgen der Sparkassen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Aufgrund dieser bahnbrechenden Entscheidung des BGH können Kunden der Sparkassen für ihre Prämiensparverträge nun hohe Zinsennachzahlungen fordern.
„1. Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst", ..., ist ... unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist (Bestätigung der Senatsurteile vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149, 153 ff. und vom 13. April 2010 -XI ZR 197/09, BGHZ 185, 166Rn. 15).“
BGH, Urteil vom 06.10.2021 – Az.: XI ZR 234/20
Der BGH hat festgestellt, dass die bisherige Berechnung der Zinsen aus den Prämiensparverträgen durch die Sparkassen fehlerhaft ist. Sparer können von der Sparkasse Zinsen nachfordern.
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In welcher Höhe stehen mir Nachzahlungen zu?
Die Kanzlei arbeitet seit Langem mit einem Kreditsachverständigenbüro zusammen. Das Büro hat bislang über 10.000 Verträge nachberechnet und festgestellt, dass im Ergebnis eine durchschnittliche Benachteiligung der Sparer im mittleren vierstelligen Bereich gegeben ist. Die Nachforderungen hängen von einer Vielzahl von individuellen Faktoren ab und können durch eine individuelle Nachberechnung im Einzelfall festgestellt werden. Nachzahlungsansprüche betragen jedenfalls durchschnittlich 4000 € pro Vertrag, wie das nachfolgende Berechnungsbeispiel zeigt:
Vertragsbeginn | 30.06.1997 |
monatliche Sparrate | 76,69 € (150,00 DM) |
angegebener Zinssatz | 3,50% |
maßgeblicher Referenzzinssatz | 7,49% |
eingezahlte Beträge | 21.166,65 € |
rechnerischer Salso (bis 29.05.2020) | 32.265,99 € |
ausgewiesener Saldo (bis 29.05.2020) | 28.011,07 € |
IHRE NACHZAHLUNG | 4.254,92 € |
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Welche Prämiensparverträge sind betroffen?
rämiensparverträge waren jahrelang ein Bestseller, vor allem von Sparkassen, aber auch bei Genossenschaftsbanken und Raiffeisenbanken. Prämiensparverträge wurde auch unter Namen wie
- S-Prämiensparvertrag flexible
- Vorsorgesparen
- Vermögensplan
- VRZukunft
- Bonusplan
- Scala
- Combispar
angeboten.
Welche Sparkassen haben 2019 gekündigt?
Einen sicheren Nachzahlungsanspruch haben alle Sparer, denen ab dem Jahr 2019 gekündigt wurde. Kunden haben in diesem Falle sehr gute Chancen Zinsnachzahlungen zu erhalten. Bei Prämiensparverträgen, die vor dem Jahr 2019 gekündigt wurden, dürften die Ansprüche verjährt sein. Hintergrund ist, dass der BGH festgestellt hat, dass der Nachzahlungsanspruch mit der Kündigung des Prämiensparvertrages fällig und damit auch die dreijährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches in Gang gesetzt wird. Zu beachten bleibt aber, dass auch verjährte Nachzahlungsansprüche durchaus genutzt werden können, denn mit verjährten Ansprüchen kann noch gegen bestehende Forderungen der Sparkasse beispielsweise aus einem Immobiliendarlehen aufgerechnet werden. Kunden folgender Sparkassen sollten daher noch im Jahr 2022 mit anwaltlicher Hilfe ihre Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen:
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn | Sparkasse Einbeck | Sparkasse Olpe Drolshagen Wenden |
Kreissparkasse Bitburg-Prüm | Sparkasse Elbe-Elster | Sparkasse Osnabrück |
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen | Sparkasse Erding-Dorfen | Sparkasse Ostprignitz-Ruppin |
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz | Sparkasse Fürstenfeldbruck | Sparkasse Passau |
Kreissparkasse Kelheim | Sparkasse Fürth | Sparkasse Pfaffenhofen |
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg | Sparkasse Germersheim-Kandel | Sparkasse Regensburg |
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück | Sparkasse Germersheim-Kandel | Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling |
Kreissparkasse Soltau | Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim | Sparkasse Rotenburg Osterholz |
Kreissparkasse St. Wendel | Sparkasse im Landkreis Schwandorf | Sparkasse Saarbrücken |
Kreissparkasse Syke | Sparkasse Ingolstadt Eichstätt | Sparkasse Schaumburg |
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg | Sparkasse Jerichower Land | Sparkasse Spree-Neiße |
Ostsächsische Sparkasse Dresden | Sparkasse Kulmbach-Kronach | Sparkasse Stade Altes Land |
Sparkasse Allgäu | Sparkasse Mainfranken Würzburg | Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg |
Sparkasse Altötting-Mühldorf | Sparkasse Märkisches Sauerland | Sparkasse Unstrut-Hainich |
Sparkasse Amberg-Sulzbach | Sparkasse Miltenberg-Obernburg | Sparkasse Vest Recklinghausen |
Sparkasse Ansbach | Sparkasse Minden-Lübbecke | Sparkasse Westholstein |
Sparkasse Bad Neustadt an der Saale | Sparkasse Mittelfranken-Süd | Sparkasse Wittgenstein |
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen | Sparkasse Mülheim an der Ruhr | Sparkasse zu Lübeck |
Sparkasse Bamberg | Sparkasse Neuburg-Rain | Stadt- und Kreissparkasse Moosburg a. d. Isar |
Sparkasse Bayreuth | Sparkasse Neumarkt-Parsberg | Stadtsparkasse Magdeburg |
Sparkasse Bergkamen-Bönen | Sparkasse Nienburg | Stadtsparkasse München |
Sparkasse Coburg-Lichtenfels | Sparkasse Nürnberg | Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen |
Sparkasse Dortmund | Sparkasse Oberland | Wartburg Sparkasse |
Sparkasse Duderstadt | Sparkasse Oder-Spree | Weser-Elbe Sparkasse |
Ansprüche auch bei ungekündigten Prämiensparverträgen!
Sparer haben auch bei ungekündigten Prämiensparverträgen einen Anspruch gegen die Sparkasse auf Saldoberichtigung. Sofern die Sparkasse den Vertrag nicht gekündigt, aber die Zinsen berechnet und gutgeschrieben hat, steht dem Sparer ein Anspruch darauf zu, dass der Saldo des Prämiensparvertrages anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nachberechnet wird. So haben Sparer die rechtliche Sicherheit, dass die Sparkasse den Vertrag nach den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH auch erfüllt.
Was kann ich im Falle der Kündigung meines Sparvertrages tun?
Sofern Sie auch eine Kündigung Ihres Sparvertrages erhalten haben, ist zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Es gibt eine Vielzahl von Vertragstypen. Eine allgemeine Empfehlung kann nicht erteilt werden. Der BGH hat beispielsweise entschieden, dass eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten 15 Jahre nicht erlaubt ist (BGH, Urt. Vom 14.Mai 2019 . IX ZR 345/18). In jedem Fall darf die Sparkasse nicht vor Ablauf des Erreichens der höchsten Stufe des Prämienzinses kündigen. Sie sollten die Kündigung des lukrativen Sparvertrages nicht widerspruchslos hinnehmen, sondern mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann sich lohnen. Das OLG Dresden (Urt. V. 21.11.2019 – 8 U 1770/18) hat die Kündigung der Sparkasse Zwickau für unwirksam erachtet, weil in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart war.