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Lebensversicherung widerrufen. Holen Sie das Maximum aus Ihrer Versicherung heraus!

Über 10.000 € Gewinn möglich!
lukrativer Widerrufen statt unrentable Kündigung!
Verträge ab 1991 betroffen.
Kostenfreie Prüfung durch Fachanwälte


Widerruf Ihrer Lebensversicherung - Kostenfreie Prüfung!

Über 100 Mio. Verträge betroffen zwischen 1991 und 2007. Lukrativer Widerruf auch Heute noch möglich. Über 10.000 € Gewinn möglich. Jetzt unverbindlich anfragen.

Jetzt widerrufen statt zu kündigen! Beiträge plus Zinsen. Durchschnittl. 150 % der Beiträge zurückerhalten.

  • Über 100 Mio. Verträge zwischen 1991 und 2007 betroffen.
  • Häufig Fehler in den Widerrufsbelehrungen.
  • Kosten zehren Rendite der Fondspolicen auf.
  • Lukrativer Widerspuch auch heute noch möglich.
  • Kostenfreie und schnelle Prüfung durch Fachanwälte.
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In drei Schritten zur Rückerstattung

Erstprüfung: kostenlos & unverbindlich

– Dokumente einreichen: schnell und sicher.
– Unsere Experten prüfen, ob ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung möglich ist.
– Wir teilen Ihnen mit, welche Summe Ihnen bei einer Rückabwicklung mindestens zusteht.

Sie geben uns Ihr Mandat: Wir setzen Ihr Recht durch

– Sie beauftragen die Kanzlei schnell und einfach. Ohne Kostenrisiko möglich.
– Unsere Experten bemühen sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung.
– Wenn nötig, setzen wir Ihr Recht vor Gericht durch.

Rückerstattung

Bei erfolgreichem Widerruf können Sie bis zu 150% der Beiträge oder bis zu 55% mehr als bei einer Kündigung zurückbekommen.

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Wir helfen Ihnen unkompliziert zu Ihrem Recht

Sie können Ihre Renten- und Lebensversicherung widerrufen, sofern Sie den Vertrag zwischen den Jahren 1991 und 2007 abgeschlossen haben und Sie bei Abschluss nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Dies gilt auch bei bereits ausgelaufenen oder gekündigten Verträgen. Ein Widerruf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung ist in der Regel die Lösung und sehr viel lohnender als die Kündigung. Unsere hochspezialisierten Experten und Versicherungsmathematiker prüfen Ihren Vertrag und zeigen, wie Sie aus Ihrer unrentablen Renten- und Lebensversicherung bares Geld herausholen!

Renten- und Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr. Genau das sehen Sparer spätestens bei der jährlichen Mitteilung über das aktuelle Guthaben ihrer Versicherung. Bei manchen Versicherern liegt der Garantiezins bereits jetzt bei gerade einmal 0,9% – das liegt noch unter der Inflationsrate (2019: bei 1.4%) und bedeutet: Das lieb ersparte Geld wird sogar immer weniger.

Wir sind bekannt aus:

Logo - Süddeutsche Zeitung
Logo - N-TV
RP Online - Logo

Das sagen unsere Mandanten:

I.R. am 29.08.2022 über anwalt.de:

“Meine Proxalto – LV hätte am 1.7.22 die LV auszahlen müssen.Es wurde ständig herausgezögert.Ich habe Anfang August Herrn Siburg beauftragt,und nach nicht einmal drei Wochen war das Geld auf meinem Konto.Mit Verzugszinsen.Eine schnelle und hervorragende Arbeit.Herzlichen Dank!”

M.S. am 05.03.2021 über anwalt.de:

Wir sind vor Gericht von Rechtsanwalt Siburg gegen eine Versicherung erfolgreich vertreten worden und haben ein tolles Ergebnis erzielt. Die Kommunikation war prima, alle Fragen wurden verständlich und zügig beantwortet. Wir haben uns sehr gut betreut gefühlt.

O.P. am 16.07.2021 über anwalt.de:

“Nach langer Zeit habe ich endlich mal wieder einen Dienstleister gefunden, nachdem man in der Servicewüste Deutschland inzwischen fast vergeblich sucht (nach meinem Empfinden). Final erfolgte vereinbarungsgemäß unverzüglich die Übertragung des Auszahlungsbetrages auf mein Konto.
Ich bin wirklich vollends zufrieden und kann nur eine Weiterempfehlung aussprechen!”

K.J. am 09.02.2021 über anwalt.de:

“Herr Rechtsanwalt Siburg hat mich ganz hervorragend beraten, als ich meine Lebenversicherung auflösen wollte. Anstatt zu kündigen, hat er mir geraten einen Widerspruch einzulegen und so deutlich mehr Geld aus der Versicherung zu holen. Das hat sehr gut geklappt und ich habe kurfristig mein Geld bekommen. Der Umgang war sehr angenehm. Fachlich war alles top! ich kann Herrn Siburg nur wärmsten weiterempfehlen.”

Jetzt Erstgespräch anfragen

Alles was Sie wissen müssen: Falsche Widerrufsbelehrung macht den Widerruf möglich!

Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker

Der „Widerrufsjoker“ ermöglicht es, den Wert Ihrer Lebensversicherung zu maximieren. Das gilt auch bei ausgelaufenen oder bereits gekündigten Verträgen. Wenn Ihr Vertrag also einen Fehler in der Widerrufsbelehrung enthält, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie selbst bei gekündigten Verträgen noch hohe Nachzahlungen fordern können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Verträgen noch Jahre später widersprechen können. Hat die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, kann der Versicherte seine Lebensversicherung widerrufen. Das Widerrufsrecht ist nicht, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen, erloschen (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Klassische Fehler in Widerrufsbelehrungen

Die Fehler in der Belehrung sind vielfältig. Diese Fehler machen die Versicherer am häufigsten:

  • unzureichende Hervorhebung der Belehrung
  • fehlerhafte Angabe der Widerrufsfrist
  • unzureichende Angaben zur Form des Widerrufs
  • fehlende Nennung der fristauslösenden Unterlagen
  • fehlerhafte Angaben zu den Rückkaufswerten
  • fehlerhafte Angaben zu den vereinbarten Fonds

Wir haben zahllose Fehlerquellen in den Belehrungen entdeckt. Als Verbraucherkanzlei sind wir spezialisiert auf die Prüfung von Widerrufsbelehrungen und stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Wir setzen Ihr Recht gegen den Versicherer entschlossen und zielgenau durch.

Warum sollte ich meine Lebensversicherung widerrufen, statt zu kündigen?

Renten- und Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr. Genau das sehen Sparer spätestens bei der jährlichen Mitteilung über die aktuellen Rückkaufswerte ihrer Versicherung. So können Sie bis zu 150 % der eingezahlten Beiträge zurückholen.

Kündigung? Immer ein Verlustgeschäft!

Wenn Sie aus Ihrem Vertrag vorzeitig heraus und Beiträge sparen wollen, ist die Kündigung des Vertrages zwar naheliegend, aber immer die schlechteste Alternative, weil Sie von dem Versicherer nur einen Rückkaufswert erhalten. Der Rückkaufswert liegt noch unter den eingezahlten Beträgen. Die Kosten, die der Versicherer geltend macht, gibt es nicht zurück. Sie drücken die Höhe des Rückkaufswertes empfindlich nach unten. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass der Rückkaufswert mindestens die Hälfte nach Abzug der Verwaltungskosten ausmachen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13). Sie erhalten also in vielen Fällen viel weniger als das, was Sie eingezahlt haben.

Widerruf: Beiträge plus Zinsen zurück

Wir rechnen Ihnen vor, wie Sie durch einen Widerruf deutlich mehr Geld aus Ihrer Lebensversicherung erhalten. Denn mit einem Widerruf erhalten Sie neben den eingezahlten Beträgen auch noch die Zinsen, die der Versicherer mit Ihrem Geld verdient hat. Die Zinsen, juristisch Nutzungen genannt, sind um ein Vielfaches höher als der Garantiezins. Durchschnittlich betragen die Zinsen, die der Versicherer erwirtschaftet hat, 3 bis 7 % pro Jahr.

Widerruf: Rückerstattung auch von Abschluss- und Verwaltungskosten

Auch Abschluss- und Verwaltungskosten, die sich der Versicherer erhoben hat, erhalten Sie vollständig zurück. Allein die Abschlussprovision betrug bei einem 30 Jahre laufenden Vertrag mit einer monatlichen Sparrate von 100 €  durchschnittlich 1440 € innerhalb der ersten fünf Jahre. Dieses Geld wurde nicht für Sie angelegt, sondern verschwand in den Kosten des Versicherers. Der Widerruf bringt Ihnen also deutlich mehr als eine Kündigung oder gar als ein Verkauf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung.

man and woman sitting on bench beside body of water

Ein Vergleich zwischen Kündigung und Widerruf macht den Unterschied deutlich:

Victoria Lebensversicherung AG

Gezahlte Beiträge12.567 €
Rückkaufswert bei Kündigung14.170 €
Rückabwicklung bei Widerruf18.608 €
Mehrwert im Vergleich zur Kündigung4.438

VGH Versicherungen

Gezahlte Beiträge83.952 €
Rückkaufswert bei Kündigung71.121 €
Rückabwicklung bei Widerruf118.093 €
Mehrwert im Vergleich zur Kündigung46.972

Standard Life International DAC

Gezahlte Beiträge40.301 €
Rückkaufswert bei Kündigung36.460 €
Rückabwicklung bei Widerruf46.587 €
Mehrwert im Vergleich zur Kündigung10.127

Feuersozietät Berlin Brandenburg

Gezahlte Beiträge17,977 €
Rückkaufswert bei Kündigung7.795 €
Rückabwicklung bei Widerruf18.804 €
Mehrwert im Vergleich zur Kündigung11.009


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FAQ:

Ist meine Lebensversicherung betroffen?

Wenn Sie zwischen 1991 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kommt für Sie ein Widerruf des Vertrags grundsätzlich in Betracht. Ihr Widerruf hat dann Erfolg, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält oder Ihnen nicht die erforderlichen Unterlagen wie Verbraucherinformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen ausgehändigt worden sind. Das ist bei über 60 % aller überprüften Verträge der Fall. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Was kostet mich der Widerruf durch die Kanzlei?

Für die Ersteinschätzung Ihrer Rechte entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die Kanzlei für Sie bequem die Klärung der Kostenübernahme. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, bietet Ihnen die Kanzlei eine erfolgsbasierte Vergütung an. Fragen Sie einfach nach. Wir helfen Ihnen auch dabei, Prozessfinanzierung zu erhalten. Sprechen Sie uns einfach an. Unverbindlich und kostenlos.

Wann kann ich den Vertrag widerrufen und wann kann ich zurücktreten?

Ab dem Jahr 1994 wurden die Versicherungen vielfach nach dem sog. Policen-Modell abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen erst zusammen mit der Police (Versicherungsschein) auf dem Postwege erhalten hat, also nachdem der Vertrag schon zustande gekommen war. Oft wurde der Versicherungsnehmer in dem Anschreiben, mit dem die Unterlagen übersandt wurden, über das Widerrufsrecht belehrt und nicht im direkt im Versicherungsschein.

Sofern der Versicherer die maßgeblichen Unterlagen bereits mit dem ausgefüllten Antrag der Versicherung erhalten hat, spricht man von dem Antrags-Modell. In diesem Abschlussmodell muss der Versicherungsnehmer dann über das Rücktrittsrecht nach § 8 VVG a.F. belehrt werden. Entscheidend ist, ob der Versicherer unzureichend belehrt hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Belehrung drucktechnisch nicht hervorgehoben war. Wegen dieses Formmangels beginnt die Rücktrittsfrist von 30 Tagen nicht zu laufen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. IV ZR 260/11, Urteil vom 25. Januar 2017, Az. IV ZR 173/15). Es besteht ein ewiges Rücktrittsrecht.

Warum sollte ich meine Lebensversicherung widerrufen?

Die goldenen Zeiten der Lebensversicherungen sind vorbei. Die weltweit niedrigen Zinsen führen dazu, dass Versicherer keine Renditen mehr für Ihre Lebensversicherungen erwirtschaften. Das angelegte Geld wächst also nicht mehr. Trotzdem zahlen Sie weiterhin Ihre Beträge – gebundenes Geld, welches Sie vielleicht für andere Zwecke investieren wollen.

Wer eine private Rentenversicherung über weniger als 20.000 € abschließt, dürfte mit dem derzeitigen Garantiezins ein jährliches Minus von durchschnittlich 0,35 % erwirtschaften.

Wussten Sie außerdem, dass sich die Versicherer einen Anteil Ihrer Beiträge als laufende Verwaltungskosten ausbezahlen lassen und das zu Ihrem Nachteil? Durch den Widerruf erhalten Sie die Möglichkeit, alle gezahlten Beträge wieder zurückzubekommen – und das sogar verzinst. Sie bekommen also von der Versicherung einen sogenannten Nutzungsersatz. Dies gilt sogar, wenn Sie die Lebensversicherung bereits gekündigt haben.

Kündigung oder Widerruf?

IBei einer Kündigung erhalten Sie lediglich einen Teil Ihrer Beitragszahlungen (sogenannter „Rückkaufswert“) zurück. Sie erhalten deutlich weniger, als Sie eingezahlt haben, denn die Versicherungen ziehen einen Anteil an Abschlusskosten und Verwaltungskosten von Ihren Einzahlungen ab, die Sie dann aber nicht zurückbekommen. Beim Widerspruch können Sie dagegen mit großen finanziellen Vorteilen rechnen. Sie erhalten Ihre Beiträge inklusive der hohen Vertriebs- und Abschlusskosten zurück. Zusätzlich erhalten Sie noch die Verzinsung. Denn die Versicherer haben Ihr Geld während der Laufzeit meist gewinnbringend mit 3 bis 7 % angelegt und dieser Betrag steht Ihnen bei einem Widerruf ebenfalls zu (sogenannte „Nutzungsentschädigung“).

Wie berechnet sich der Rückkaufswert meiner Lebensversicherung?

Rückkaufswerte von Lebensversicherungen: Ein umfassender Überblick

Lebensversicherungen bieten nicht nur finanzielle Sicherheit für die Familie des Versicherungsnehmers im Todesfall, sondern sie können auch als Investition betrachtet werden. Ein wichtiger Aspekt, der dabei eine Rolle spielt, ist der Rückkaufswert der Police. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft erhalten kann, wenn er sich dazu entscheidet, die Police vorzeitig zu kündigen. Hier werfen wir einen genaueren Blick auf die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und was Versicherungsnehmer darüber wissen sollten.

1. Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist der Barwert, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung der Police erhalten kann. Dieser Wert wird durch die Beiträge bestimmt, die der Versicherungsnehmer bisher gezahlt hat, abzüglich etwaiger Gebühren, Abschlusskosten und anderer Abzüge. Es ist wichtig zu beachten, dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren einer Police oft niedriger ist, da in dieser Zeit die Verwaltungskosten und Abschlusskosten einen größeren Teil der Prämien ausmachen.

2. Wie wird der Rückkaufswert berechnet?

Die Berechnung des Rückkaufswerts kann von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Gezahlte Prämien: Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bisher an Prämien gezahlt hat, fließt in die Berechnung ein.
  • Versicherungsdauer: Je länger die Police besteht, desto höher kann der Rückkaufswert sein.
  • Art der Police: Die Art der Lebensversicherung, ob es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung handelt, beeinflusst den Rückkaufswert.
  • Zwischengewinne: Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen können Überschüsse und Gewinnanteile, die sich während der Laufzeit angesammelt haben, den Rückkaufswert erhöhen.
  • Vertragsbedingungen: Die genauen Bedingungen für den Rückkaufswert sind in den Versicherungsverträgen festgelegt und können je nach Police variieren.

3. Wann sollte man die Police zurückkaufen?

Die Entscheidung, eine Lebensversicherung vorzeitig zurückzukaufen, sollte gut überlegt sein. In den ersten Jahren einer Police kann der Rückkaufswert relativ gering sein, und es können Gebühren für die vorzeitige Kündigung anfallen. In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, die Police zu beleihen oder andere Optionen zu prüfen, anstatt sie komplett zu kündigen.

Es ist ratsam, vor einer solchen Entscheidung mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, um die langfristigen Auswirkungen auf die finanzielle Sicherheit zu verstehen. In einigen Fällen kann es auch vorteilhaft sein, die Police ruhen zu lassen, wenn der finanzielle Bedarf nicht dringend ist.

4. Steuerliche Aspekte des Rückkaufswerts

Es ist wichtig zu beachten, dass der Rückkaufswert steuerliche Auswirkungen haben kann. In einigen Ländern können Gewinne aus Lebensversicherungen steuerpflichtig sein. Daher ist es ratsam, sich bezüglich der steuerlichen Konsequenzen vor einer vorzeitigen Kündigung fachkundigen Rat einzuholen.

Fazit:

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist eine wichtige Überlegung für Versicherungsnehmer. Es ist entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu verstehen und mögliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation zu berücksichtigen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Bei Unsicherheiten sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Warum kann ich meine Lebensversicherung überhaupt widerrufen?

Viele Versicherer haben die gesetzlichen Vorgaben des damals geltenden Versicherungsvertragsgesetzes (§ 5a VVG a.F.) zur Ausgestaltung der Widerrufsbelehrungen lange Zeit nicht konsequent übernommen. Dadurch verletzen sie aber geltendes Verbraucherschutzrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in einer Vielzahl von Entscheidungen entschieden, dass sich Verbraucher bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von ihren Versicherungen lösen und gezahlte Beträge zurückerhalten. Dies gilt auch, wenn der Vertrag in der Zwischenzeit gekündigt oder ausgezahlt wurde.

Meine Lebensversicherung ist schon gekündigt – bekomme ich trotzdem Geld?

Ja, Sie können Ihre Lebensversicherung sogar dann noch nachträglich widerrufen, wenn sie den Vertrag bereits gekündigt haben. Wir prüfen dann, welche Beträge sie bereits bekommen haben und wie viel Geld sie noch in Form einer Nachzahlung zurückerhalten.

Wieviel Geld bekomme ich durch einen Widerruf meiner alten Lebensversicherung?

Zunächst einmal bekommen Sie alle Beträge zurück, die Sie auf den Versicherungsvertrag eingezahlt haben. Zusätzlich bekommen Sie auch die Zinsen, die die die Versicherungen mit Ihrem Geld verdient hat. Das nennt man den Nutzungsersatz. Dieser Betrag kann sogar mehr das Doppelte von dem sein, was Sie eingezahlt haben.

Sie wollen wissen, ob Sie Ihre Renten- oder Lebensversicherung widerrufen können und wie viel Geld Ihnen von Ihrer Versicherung zusteht? Prüfen Sie unverbindlich & kostenlos Ihre Möglichkeiten. Unsere Experten beraten Sie gerne.

Widerruf Ihrer Lebensversicherung – Kostenfreie Prüfung!

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