Bundesweite Vertretung
Bankrecht | Kapitalmarktrecht | Versicherungsrecht | Erbrecht
Online-Banking-Betrug: Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen sofort erstatten – auch wenn sie grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Achtung: Ansprüche aus 2023 können mit Ablauf des 31.12.2026 verjähren. Zum Urteil
Unser Schwerpunkt ist das Bankrecht: Wir vertreten Privatkunden, Selbstständige und Unternehmen gegenüber Banken und Sparkassen – bei Online-Banking-Betrug, Kontosperren, Bargeldeinzahlungen, Bürgschaften und allen weiteren Bankgeschäften. Außergerichtlich und vor Gericht.
Wir setzen Ihren Pflichtteil durch, lösen Blockaden in der Erbengemeinschaft und helfen, wenn Banken Konten im Erbfall sperren oder Auskünfte verweigern.
Versicherung & Kapitalanlage: Lebensversicherung – Widerruf statt Kündigung PKV-Beitragsrückerstattung Steiner + Company Wirecard-Skandal
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht | Gesellschaftsrecht | Insolvenzrecht | Schadensersatzrecht | Steuerrecht | Versicherungsrecht
Mit Kanzleisitz im Internationalen Handelszentrum in Berlin-Mitte vertritt Rolf Siburg Mandanten bundesweit gegenüber Großbanken, Direktbanken, Sparkassen, Volksbanken, Versicherern und Fintechs. Er kennt die Argumentationsmuster der Institute – und weiß, welche Unterlagen den Ausschlag geben.
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Schildern Sie uns Ihren Fall online, telefonisch oder per Video. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Sie beauftragen uns. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wir bemühen uns um eine schnelle außergerichtliche Einigung – und setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, vor Gericht durch.
Herr Siburg hat mir geholfen, eine Rückabwicklung einer Versicherung (Proxalto) per Widerspruch zu veranlassen, was ich fachlich sehr fundiert und mit einer guten Begründung empfunden habe. Das Ergebnis war 25% Gewinn über dem Rückkaufswert nach Anwaltskosten. Herr Siburg ist sehr gut erreichbar und beantwortete auftretende Fragen im Verlauf zeitnah. Die Sache hat sich für mich sehr gelohnt.
Herr RA R. Siburg hat meine Interessen als Stiller Teilhaber von Seniorenheimen gegen die Wirtschaftsprüfer vor dem OLG Hamburg hervorragend und erfolgreich vertreten. Er zeichnet sich durch seine zügige strukturierte und professionelle Vorgehensweise aus. Ich habe mich definitiv gut bei ihm aufgehoben gefühlt und habe ihn bereits weiter empfohlen. Auch dort hat er sich richtig “reingehängt” und den Prozess ebenfalls erfolgreich abgeschlossen.
Ich habe über Herrn Siburg einen Vergleich mit der Sparkasse zu meinen Zinsnachforderungen Prämiensparen erzielen können und somit eine beachtliche Summe bekommen können. Ich kann Herrn Siburg weiterempfehlen. Vielen Dank nochmal für alles.
Nach langer Zeit habe ich endlich mal wieder einen Dienstleister gefunden, nachdem man in der Servicewüste Deutschland inzwischen fast vergeblich sucht (nach meinem Empfinden). Nach einem kurzen initialen Telefonat erfolgte die Abwicklung des Widerspruchs zu meiner Kündigung nahezu ohne mein Zutun. Dabei wurde ich transparent und zeitnah, ohne notwendige Nachfrage meinerseits, permanent über den Fortschritt der Abwicklung informiert. Final erfolgte vereinbarungsgemäß unverzüglich die Übertragung des Auszahlungsbetrages auf mein Konto. Ich bin wirklich vollends zufrieden und kann nur eine Weiterempfehlung aussprechen!
Die Kanzlei bietet Ihnen bei allen Fragen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an.
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