Ein von der Kanzlei vertretener Anleger bekommt vom Landgericht Hamburg (318 O 306/17) über 64.000,00 € zugesprochen.
In einer Prospekthaftungsklage gegen die Treuhandgesellschaft eines geschlossenen Schiffsfonds verbucht die Kanzlei einen wichtigen Erfolg. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger von seiner Treuhandgesellschaft nicht über die wesentlichen Risiken aufgeklärt wurde. Im konkreten Fall ging es um die verdeckten Innenprovisionen, Verflechtungen und Sondervorteile der Gründungsgesellschafter. Diese Aufklärungsfehler führen dazu, dass die Treuhandgesellschaft dem Anleger das eingesetzte Kapital zurückzahlen und die Beteiligung übernehmen muss. Für den Anleger ist dieser Erfolg besonders erfreulich, da die Gesellschaft insolvent ist und das Schiff, das ursprünglich mal 50 Mio. USD gekostet hatte, bereits zu einem Schleuderpreis von 5 Mio. EUR verkauft wurde. Die Anleger, die nicht tätig geworden sind, haben einen Totalverlust erlitten. Nur mit Hilfe der Kanzlei konnte dem Anleger die gesamte Einlage zurückgeholt und so der sicher geglaubte Schaden verhindert werden.
Sollten auch Sie Schäden aus fehlgeschlagenen Investments erlitten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose Erstberatung an die Kanzlei wenden.