Die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 markieren eine richtungsweisende Entwicklung im Bereich des Online-Banking-Betrugs. Im Zentrum steht eine bislang höchst streitige Frage: Darf eine Bank die Rückzahlung verweigern, wenn sie ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft?
Nach der aktuellen Einschätzung aus Luxemburg spricht vieles dafür, dass dies künftig nicht mehr zulässig ist. Vielmehr wird die Pflicht der Banken zur sofortigen Erstattung deutlich gestärkt.
Hintergrund: Phishing und Online-Banking-Betrug nehmen weiter zu
Phishing-Angriffe gehören inzwischen zu den häufigsten Betrugsformen im Zahlungsverkehr. Betroffene gelangen über täuschend echte Webseiten, SMS oder Telefonanrufe dazu, ihre Zugangsdaten oder Freigaben preiszugeben. In der Folge werden Überweisungen ausgelöst, die vom Kunden nicht autorisiert sind.
In vielen Fällen lehnen Banken eine Erstattung bislang mit dem Hinweis ab, der Kunde habe durch sein Verhalten den Schaden selbst verursacht. Genau diese Praxis steht nun auf dem Prüfstand.
Kernaussage der Schlussanträge: Erstattung hat Vorrang
Der Generalanwalt stellt klar, dass die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) eine klare Struktur vorgibt. Danach ist die Bank verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge unverzüglich zu erstatten. Eine Ausnahme kommt nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa bei einem konkreten Betrugsverdacht gegen den Kunden selbst.
Die Frage, ob der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, ist davon zu trennen. Sie betrifft lediglich die spätere Verteilung des Schadens, nicht aber die sofortige Zahlungspflicht der Bank. Eine Ablehnung der Erstattung allein wegen behaupteter grober Fahrlässigkeit ist daher nach der Tendenz der Schlussanträge nicht vorgesehen.
Bedeutung für die Rechtslage in Deutschland
Auch im deutschen Recht (§§ 675u ff. BGB) ist die Pflicht zur Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge klar geregelt. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass Banken diese Verpflichtung häufig einschränkend auslegen und sich frühzeitig auf ein angebliches Fehlverhalten des Kunden berufen.
Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist dabei bislang nicht vollständig einheitlich. Während der Bundesgerichtshof hohe Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit stellt, folgen einige Instanzgerichte eher der Argumentation der Banken. Dies führt für Betroffene zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
Die Schlussanträge des EuGH könnten hier für Klarheit sorgen. Sie sprechen dafür, dass die Erstattungspflicht der Bank grundsätzlich Vorrang hat und die Frage der Fahrlässigkeit erst im Anschluss zu klären ist. Damit würde sich die Beweis- und Prozesslast deutlich zulasten der Banken verschieben.
Konkrete Auswirkungen für geschädigte Kunden
Sollte der EuGH dieser Linie folgen, ergeben sich erhebliche praktische Konsequenzen. Die bislang verbreitete Praxis, Erstattungen pauschal abzulehnen, wäre kaum noch haltbar. Banken müssten zunächst leisten und könnten erst danach versuchen, den Betrag zurückzufordern.
Für geschädigte Kunden bedeutet dies eine deutlich bessere Ausgangsposition. Sie müssten nicht mehr aktiv gegen die Bank vorgehen, um ihr Geld zurückzuerhalten, sondern könnten sich auf die gesetzliche Erstattungspflicht berufen.
Besonders relevant ist dies für typische Betrugsfälle wie Phishing-Angriffe, Fake-Banking-Seiten oder betrügerische Anrufe. Gerade in diesen Konstellationen bestehen künftig deutlich bessere Erfolgsaussichten.
Warum sich eine rechtliche Prüfung jetzt lohnt
Die Entwicklung auf europäischer Ebene zeigt klar in Richtung einer Stärkung der Verbraucherrechte. Erfahrungsgemäß folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts häufig, sodass bereits jetzt eine strategische Neubewertung laufender und abgeschlossener Fälle sinnvoll ist.
Auch bereits abgelehnte Ansprüche sollten nicht vorschnell aufgegeben werden. In vielen Fällen bestehen realistische Chancen, doch noch eine Erstattung durchzusetzen.
Unsere Unterstützung bei Online-Banking-Betrug
Die Kanzlei Siburg Legal vertritt bundesweit Mandanten im Bereich Online-Banking-Betrug und verfügt über umfassende Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Banken. Zahlreiche Fälle konnten erfolgreich zugunsten geschädigter Kunden abgeschlossen werden.
Weitere Informationen sowie konkrete Fallbeispiele finden Sie hier: Übersicht über Erfolge der Kanzlei
Fazit
Die Schlussanträge in der Rechtssache C-70/25 deuten auf einen grundlegenden Wandel im Zahlungsdiensterecht hin. Die sofortige Erstattung durch die Bank rückt in den Mittelpunkt, während die Frage eines möglichen Fehlverhaltens des Kunden in den Hintergrund tritt.
Für Betroffene eröffnet dies neue Möglichkeiten, verlorene Gelder zurückzuerlangen – und stärkt ihre Position gegenüber Banken erheblich.


