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Bis zu 5.000 € Schadensersatz für Facebook‑ & Instagram‑Nutzer
Kostenlose Ersteinschätzung • Anmeldung von Ansprüchen möglich • Rechtsschutz Meta (Facebook & Instagram) steht wegen massiver Datenschutzverstöße in der Kritik. Aktuelle Urteile, insbesondere des Landgerichts Leipzig, sowie die Verbandsklage vor dem OLG Hamburg, stärken die Rechte betroffener Nutzer erheblich. Die Kanzlei SIBURG LEGAL unterstützt Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – auch und gerade mit Rechtsschutzversicherung.
Datenschutzverstöße von Meta – das Meta‑Business‑Tool im Fokus
Meta Platforms Inc. verarbeitet personenbezogene Daten von Facebook‑ und Instagram‑Nutzern nicht nur innerhalb der Plattformen, sondern auch plattform‑ und websiteübergreifend. Zentrale Rolle spielt dabei das sogenannte Meta Business Tool (z. B. Meta Pixel, Conversion API).
Erstprüfung
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie betroffen sind und Ihnen Schadensersatz zusteht!
Auftrag
Sie beauftragen uns schnell und einfach. Ohne Kostenrisiko möglich. Wenn nötig, setzen wir Ihr Recht vor Gericht durch.
Auszahlung
Bei erfolgreicher Klage zahlen wir Ihnen den Schadensersatz aus.
Was macht das Meta‑Business‑Tool?
- Es erfasst Besuche, Klicks und Nutzerverhalten auf externen Webseiten.
- Daten werden direkt an Meta‑Server übermittelt – oft ohne wirksame Einwilligung.
- Auch nicht eingeloggte Nutzer und Besucher ohne Meta‑Account können betroffen sein.
- Die Daten fließen in umfassende Werbe‑ und Persönlichkeitsprofile ein.
Nach Auffassung zahlreicher Gerichte – unter anderem des LG Leipzig – erfolgt diese Datenverarbeitung regelmäßig ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Typische DSGVO‑Verstöße
- fehlende oder unwirksame Einwilligung (§ Art. 6 DSGVO),
- Verstoß gegen Transparenz‑ und Informationspflichten,
- unzulässige Profilbildung,
- Kontrollverlust über sensible Nutzerdaten.
Diese Verstöße begründen direkte Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO.
Urteil des Landgerichts Leipzig – zentrale Leitentscheidung für Meta‑Klagen
Das Landgericht Leipzig hat in einem vielbeachteten Urteil ausdrücklich festgestellt, dass Meta durch den Einsatz seiner Tracking‑ und Business‑Tools gegen zentrale Vorgaben der DSGVO verstößt. Nach Auffassung des Gerichts liegt bereits dann ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO vor, wenn Betroffene die Kontrolle über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten verlieren.
Kernaussagen des LG Leipzig
- Eine konkrete wirtschaftliche Einbuße ist für den Schadensersatz nicht erforderlich.
- Bereits der rechtswidrige Datenabfluss und die fehlende Transparenz begründen einen Schaden.
- Meta muss darlegen und beweisen, dass eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorlag.
- Die pauschale Berufung auf „berechtigte Interessen“ genügt nicht.
Das Gericht hat klargestellt, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung nutzt, um Nutzer faktisch zu einer umfassenden Datenverarbeitung zu drängen. Dies widerspricht den Grundprinzipien der DSGVO.
Besonders relevant: Das LG Leipzig hat deutlich gemacht, dass bei schwerwiegenden und systematischen Datenschutzverstößen von Meta Schadensersatzbeträge bis zu 5.000 € pro betroffener Person in Betracht kommen können. In der juristischen Diskussion und in anhängigen Verfahren wird dieser Betrag als realistische Obergrenze für immaterielle Schäden nach Art. 82 DSGVO herangezogen – abhängig von Intensität, Dauer und Umfang der Datenverarbeitung.
Das Urteil bildet damit eine tragfähige Grundlage für individuelle Schadensersatzklagen gegen Meta.
Verbandsklage vor dem OLG Hamburg – Millionen Nutzer betroffen
Parallel dazu läuft eine Verbandsklage gegen Meta vor dem Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 11 VKl 1/25), die im Verbandsklageregister öffentlich geführt wird.
Schätzungen zufolge sind rund 50 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland von der Datenverarbeitung durch Facebook und Instagram betroffen – damit handelt es sich um eines der größten Datenschutzverfahren in Deutschland.
Anmeldung von Ansprüchen – jetzt aktiv werden
Betroffene können ihre Ansprüche zum Verbandsklageregister anmelden.
- Die Anmeldung ist kostenfrei und ohne Anwalt möglich.
- Sie hemmt die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche.
- Die Anmeldung stärkt Ihre Position für eine spätere individuelle Schadensersatzklage.
Wichtig: Fristgerecht ist eine Anmeldung, wenn sie bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in dem jeweiligen Verbandsklageverfahren beim BfJ eingeht.
Wer die Frist versäumt, kann seine Ansprüche nicht mehr wirksam anmelden und verliert wichtige rechtliche Vorteile.
Verbandsklage und Individualklage – klare Abgrenzung
- Die Verbandsklage ersetzt keine individuelle Schadensersatzklage.
- Sie schafft jedoch eine verbindliche gerichtliche Grundlage, auf die sich Einzelklagen stützen können.
- Betroffene können ihre Ansprüche anmelden und parallel oder anschließend eine eigene Klage auf Schadensersatz bis zu 5.000 € erheben.
SIBURG LEGAL prüft für Sie, ob und wann eine Anmeldung sinnvoll ist, überwacht die Fristen und entwickelt eine klare Klagestrategie, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – bis zu 5.000 €
Nach der DSGVO besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Maßgeblich ist dabei nicht ein finanzieller Schaden, sondern der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten.
Aktuelle Rechtsprechung und Streitwerte
- Das LG Leipzig bestätigt, dass erhebliche immaterielle Schäden bei Meta‑Tracking vorliegen können.
- In der rechtlichen Bewertung werden Schadensersatzbeträge bis zu 5.000 € pro Nutzer diskutiert und geltend gemacht.
- Die konkrete Höhe ist einzelfallabhängig und richtet sich u. a. nach Dauer, Intensität und Reichweite der Datenverarbeitung.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Garantie, sondern um eine rechtlich vertretbare Anspruchsgröße, die gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Für viele Betroffene ist der Anspruch jedoch wirtschaftlich sinnvoll, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Bis zu 5.000 € Schadensersatz – so wird Ihr Anspruch berechnet
Viele Betroffene fragen sich, wie sich ein möglicher Schadensersatz bis zu 5.000 € konkret zusammensetzt. Maßgeblich ist keine pauschale Berechnung, sondern eine Einzelfallprüfung anhand klarer rechtlicher Kriterien.
Entscheidende Faktoren für die Höhe des Schadensersatzes
Gerichte – insbesondere das Landgericht Leipzig – stellen bei der Bemessung des immateriellen Schadensersatzes u. a. auf folgende Punkte ab:
- Dauer der Datenverarbeitung (jahrelanges Tracking vs. kurzer Zeitraum)
- Intensität des Kontrollverlustes über personenbezogene Daten
- Art der erhobenen Daten (Nutzungsprofile, Surfverhalten, Interessen)
- Reichweite und Systematik der Datenverarbeitung durch Meta
- Fehlende Transparenz und fehlende wirksame Einwilligung
Je umfassender und systematischer das Tracking erfolgt ist, desto höher kann der immaterielle Schaden ausfallen.
In vielen Verfahren wird daher ein Schadensersatz von mehreren tausend Euro bis zu 5.000 € als rechtlich vertretbar angesehen.
SIBURG LEGAL prüft Ihren individuellen Fall und ermittelt, welche Anspruchshöhe realistisch durchsetzbar ist.
Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten
Ein zentraler Vorteil für Mandanten von SIBURG LEGAL:
Datenschutzklagen gegen Meta sind häufig rechtsschutzversichert
- Wir prüfen kostenfrei, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
- Wir übernehmen die Deckungsanfrage vollständig.
- Für Sie entsteht oft kein oder nur ein geringes Kostenrisiko.
Gerade deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Warum SIBURG LEGAL?


Die Kanzlei SIBURG LEGAL ist auf Datenschutzrecht, Verbraucherrechte und strategische Klageverfahren spezialisiert.
Ihre Vorteile:
- Erfahrung mit Meta‑Datenschutzklagen
- Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung (LG Leipzig, OLG Hamburg)
- Bundesweite Vertretung
- Spezialisierte Prüfung von Rechtsschutzversicherungen
- Persönliche anwaltliche Betreuung – keine anonyme Massenabwicklung
Wir vertreten nicht den Verband, sondern Ihre individuellen Interessen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Wenn Sie Facebook oder Instagram genutzt haben, könnten auch Ihre Daten betroffen sein.
Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie Schadensersatz gegen Meta geltend machen können.
SIBURG LEGAL begleitet Sie von der Ersteinschätzung über die Deckungsanfrage bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
SIBURG LEGAL – Ihre Kanzlei für Datenschutzklagen gegen Meta
Jetzt handeln. Rechte sichern. Schadensersatz durchsetzen.
FAQ – META Datenskandal – 5.000 € Schadensersatz
Kann ich wirklich bis zu 5.000 € Schadensersatz von Meta verlangen?
Ja. Nach der Rechtsprechung, insbesondere des LG Leipzig, kommen bei schwerwiegenden und systematischen DSGVO‑Verstößen Schadensersatzbeträge bis zu 5.000 € in Betracht. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Warum ist das Urteil des Landgerichts Leipzig so wichtig?
Das LG Leipzig hat klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Ein finanzieller Nachteil ist nicht erforderlich. Dieses Urteil dient bundesweit als wichtige Argumentationsgrundlage für Klagen gegen Meta.
Muss ich nachweisen, dass mir ein konkreter Schaden entstanden ist?
Nein. Nach Art. 82 DSGVO genügt der Nachweis, dass Meta Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet hat und Sie dadurch die Kontrolle über Ihre Daten verloren haben.
Betrifft mich das auch, wenn ich Facebook oder Instagram nur privat genutzt habe?
Ja. Auch private Nutzer sind betroffen. Entscheidend ist allein, dass Meta personenbezogene Daten ohne wirksame Einwilligung verarbeitet hat.
Wie viele Menschen sind in Deutschland betroffen?
Schätzungen zufolge sind rund 50 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland von der Datenverarbeitung durch Facebook und Instagram betroffen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. SIBURG LEGAL prüft für Sie kostenfrei die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.


