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Erfolgreiches Schlichtungsverfahren gegen N26 – geführt von SIBURG LEGAL

SIBURG LEGAL setzt Erstattung gegen N26 durch – erfolgreiches Schlichtungsverfahren wegen Google-Pay-Zahlungen

Nicht autorisierte Kartenzahlungen über Google Pay: SIBURG LEGAL setzt Rückerstattung gegen N26 durch und stärkt die Rechte von Bankkunden im Zahlungsdiensterecht.

Die Kanzlei SIBURG LEGAL hat in einem aktuellen Schlichtungsverfahren vor der Deutschen Bundesbank erfolgreich die Interessen eines Mandanten gegen die N26 Bank SE durchgesetzt. Gegenstand des Verfahrens waren nicht autorisierte Kartenzahlungen über Google Pay, bei denen die Bank eine Erstattung zunächst verweigert hatte.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass sich eine rechtlich fundierte Vorgehensweise – insbesondere durch eine auf Bankrecht und Zahlungsdiensterecht spezialisierte Kanzlei – auch gegenüber digitalen Banken wie N26 durchsetzen lässt.

Mandat aus dem Hause SIBURG LEGAL: N26 verweigert Rückerstattung

Der von SIBURG LEGAL vertretene Mandant unterhielt ein Girokonto bei der N26 Bank. Im Juli 2024 wurden von seinem Konto drei Google-Pay-Zahlungen in Höhe von insgesamt 4.370,91 EUR ausgelöst.

Der Mandant:

  • hatte die Zahlungen nicht autorisiert
  • reklamierte die Abbuchungen unverzüglich
  • erhielt dennoch eine ablehnende Erstattungsentscheidung der Bank

N26 berief sich auf eine angeblich ordnungsgemäße Authentifizierung über Google Pay und unterstellte entweder eine Autorisierung oder eine Pflichtverletzung des Kontoinhabers.

Rechtliche Bewertung durch SIBURG LEGAL

SIBURG LEGAL machte im Schlichtungsverfahren deutlich, dass diese Argumentation nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach den einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 675u, 675w BGB) gilt:

  • Die Bank trägt die volle Beweislast für die Autorisierung
  • Technische Nutzungsdaten allein reichen nicht aus
  • Eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden muss konkret bewiesen werden

Gerade bei digitalen Wallets wie Google Pay versuchen Banken häufig, die Verantwortung auf Verbraucher zu verlagern – rechtlich zu Unrecht.

Schlichtungsstelle der Bundesbank folgt Argumentation von SIBURG LEGAL

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank erklärte die Beschwerde für begründet und folgte in wesentlichen Punkten der rechtlichen Argumentation von SIBURG LEGAL:

  • Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Mandant die Zahlungen autorisiert hatte
  • Die Bank konnte keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen
  • Der gesetzliche Erstattungsanspruch besteht fort

Die Schlichterin bestätigte damit ausdrücklich die starke Rechtsposition von Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.

Vergleichsvorschlag: N26 soll 4.200 EUR zahlen

Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung wurde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden:

Erstattung von 4.200 EUR durch die N26 Bank

Zusätzlich stellte die Schlichtungsstelle klar, dass dem Mandanten auch:

  • Verzugszinsen
  • sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

zustehen.

Bedeutung des Falls: Signalwirkung für N26-Kunden

Das von SIBURG LEGAL geführte Verfahren hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung:

  • Banken dürfen Erstattungen nicht pauschal verweigern
  • Google Pay entbindet nicht von der Haftung der Bank
  • Verbraucher müssen keinen technischen Missbrauch erklären
  • Schlichtungsverfahren sind ein hochwirksames Instrument

Insbesondere für N26-Kunden, deren Rückforderungsansprüche häufig standardisiert abgelehnt werden, zeigt der Fall klare Handlungsmöglichkeiten auf.

SIBURG LEGAL – Kanzlei für Bankrecht & Zahlungsdiensterecht

SIBURG LEGAL vertritt Mandanten bundesweit bei:

  • nicht autorisierten Kartenzahlungen
  • N26 Google-Pay-Betrug
  • Bank verweigert Erstattung
  • Schlichtungsverfahren bei der Deutschen Bundesbank
  • gerichtlicher Durchsetzung von Erstattungsansprüchen

Die Kanzlei verfügt über besondere Erfahrung in Verfahren gegen Direkt- und FinTech-Banken und setzt konsequent die Rechte von Verbrauchern durch.

Fazit: Mit SIBURG LEGAL erfolgreich gegen N26 vorgehen

Der aktuelle Schlichtungserfolg zeigt:
Banken sind nicht unantastbar – auch nicht im digitalen Zahlungsverkehr.

Wer bei nicht autorisierten Google-Pay-Zahlungen mit einer Erstattungsverweigerung konfrontiert wird, sollte die Entscheidung nicht hinnehmen. Mit einer spezialisierten Kanzlei wie SIBURG LEGAL bestehen sehr gute Erfolgsaussichten – außergerichtlich wie gerichtlich.

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