Einführung
Das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 02. April 2024 bringt Klarheit in Fragen der Haftung bei unautorisierten Apple-Pay-Zahlungen. In dem Fall ging es um unbefugte Transaktionen, die durch die Nutzung einer digitalisierten Sparkassenkarte in Apple Pay durchgeführt wurden. Der Kläger bestritt, diese Transaktionen autorisiert zu haben, und machte geltend, dass er Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sei. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verneinte ein grob fahrlässiges Verhalten.
Sachverhalt
Der Kläger, ein Privatkunde der Sparkasse, stellte fest, dass in der Zeit vom 5. bis 8. Dezember 2022 mehrere unautorisierte Zahlungen mittels Apple Pay von seinem Konto abgebucht wurden. Dabei handelte es sich um 32 Abbuchungen im Gesamtwert von 13.356,25 EUR, die in Hamburg vorgenommen wurden. Der Kläger bestritt, die Zahlungen autorisiert zu haben, und erklärte, dass er sich zur fraglichen Zeit in C befunden habe, wo er als Lehrer arbeitet. Erst durch eine Mitteilung seiner Bank erfuhr er von der Aktivierung einer digitalen Sparkassenkarte für Apple Pay auf seinem Konto, die ohne sein Wissen vorgenommen worden war.
Rechtslage und Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Heilbronn entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass die Zahlungen nicht autorisiert waren. Das Gericht betonte, dass die Freischaltung einer digitalen Sparkassenkarte auf einem fremden Gerät durch Phishing-Angriffe erfolgen könne, und dies dem Kläger nicht zugerechnet werden könne. Wichtige Aspekte des Urteils waren:
- Keine grobe Fahrlässigkeit des Klägers: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger trotz des Phishing-Angriffs keine grob fahrlässige Handlung begangen hatte. Der Kläger habe plausibel dargelegt, dass er die Zahlungen weder autorisiert noch die Sparkassenkarte für Apple Pay freigeschaltet habe.
- Fehlende Autorisierung der Zahlungsvorgänge: Die Beweisregel des § 675w BGB, die den Nachweis einer Pflichtverletzung oder groben Fahrlässigkeit erfordert, greift hier nicht. Die Aktivierung einer virtuellen Karte stellt keinen Zahlungsvorgang dar, sodass die entsprechende Beweislast bei der Bank liegt.
- Risikobehaftete Nutzung von Apple Pay: Das Gericht betonte, dass die Nutzung von Apple Pay gewisse Risiken birgt, insbesondere bei der Einrichtung der virtuellen Kreditkarte. Diese Risiken liegen in der Möglichkeit, dass Dritte durch Phishing-Angriffe unbemerkt auf das Gerät des Bankkunden zugreifen und virtuelle Karten freischalten.
- Pflichten der Bank: Das Gericht kritisierte die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen der Bank, die es versäumte, den Kläger rechtzeitig über die ungewöhnlichen Transaktionen zu informieren. Zudem hätte die Bank durch ein besseres Transaktionsüberwachungssystem die Abbuchungen erkennen und verhindern können.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Heilbronn ist von großer Bedeutung für Bankkunden und Banken gleichermaßen. Es verdeutlicht, dass Banken bei der Nutzung moderner Zahlungsmethoden wie Apple Pay besondere Vorkehrungen treffen müssen, um ihre Kunden vor unautorisierten Transaktionen zu schützen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass ein Phishing-Angriff nicht automatisch zu einer Haftung des Bankkunden führt, wenn ihm kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
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