Logo Siburg Rechtsanwalt
Kontakt

MCT Südafrika 1: LG Hamburg erklärt Ausschluss von Kommanditist für rechtswidrig

Erfolg vor dem Landgericht Hamburg!

Mithilfe der Kanzlei SIBURG hat ein privater Anleger erreicht, dass sein Ausschluss aus der Kommanditgesellschaft rückgängig gemacht werden musste. Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass der Ausschluss rechtswidrig und unter Missachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages erfolgte.

low-angle photo of Hotel lighted signage on top of brown building during nighttime

Ein Anleger der MCT Südafrika 1 GmbH & Co. KG, die ein Hotel in Kapstadt erwarb und verwaltet, wurde durch die Geschäftsführung ersatzlos aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Anleger war zunächst über eine Treuhänderin mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligt. Nachdem eine Prospekthaftungsklage gegen die Treuhänderin vor dem Landgericht Hamburg Erfolg hatte, stellte die Treuhänderin Insolvenzantrag und schied nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen aus der Fondsgesellschaft aus. Gleichzeitig wurde eine neue Treuhänderin gewählt. Die Geschäftsführung behauptete nun, dass sich jeder Anleger vor Ausscheiden der alten Treuhänderin als Kommanditist direkt in das Handelsregister eintragen lassen müsse. Geschehe dies nicht, würde die Treuhänderin den Anteil des Anlegers praktisch „mit ins Grab nehmen“ und der Anteil würde ohne Ausgleich untergehen. Der Anleger kam der Aufforderung der Geschäftsführung nicht nach und verwies auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag zum Austausch der Treuhänderin. Die Geschäftsführung allerdings ignorierte die gesellschaftsvertraglichen Regelungen und schloss den Anleger ohne Abfindung aus der Gesellschaft aus.

Der Anleger klagte mit Hilfe der Kanzlei SIBURG daraufhin vor der Handelskammer des Landgerichts Hamburg gegen den Ausschluss – mit Erfolg! Nach dem Urteil des Landgerichts erfolgte des Ausschluss rechtswidrig. Der Anleger musste demnach sofort wieder als Gesellschafter behandelt und durch die Geschäftsführung in das Handelsregister eingetragen werden.

„Für private Anleger von Kommanditgesellschaften ist es kaum möglich das Handeln der Geschäftsführung auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilen zu können. Daher ist es dringend notwendig sich anwaltliche Hilfe zu suchen, sollte ein Anleger von Maßnahmen der Geschäftsführung unmittelbar betroffen sein.“, erklärt Rechtsanwalt Siburg

In diesem Fall war entscheidend, dass das vertragliche Band zwischen dem Anleger und der Kommanditgesellschaft noch intakt war. Weder der Gesellschaftsvertrag noch der Treuhandvertrag waren mit Ausscheiden der Treuhänderin gegenstandslos geworden. Da aber die schuldrechtliche Verbindung zwischen dem Anleger und der Gesellschaft noch fortbestand, gab es für das Landgericht Hamburg keine großen Zweifel daran, dass der Anleger weiterhin Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist.

Die Kanzlei berät Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Von der Gründung, über die Durchführung bis zur Beendigung der Gesellschaft stellen sich zahllose Fragen, die ohne anwaltliche Expertise nur schwer zu beantworten sind. Wir helfen Ihnen gerne!

Jetzt Erstgespräch anfragen

Gut für Sie vernetzt

crosschevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram