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J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG – Rheinische Post: Berichterstattung über Insolvenz der und Strafverfahren gegen Geschäftsführer

Zeitung berichtet über Strafantrag, Insolvenzeröffnung und Gläubigerausschuss

Die Rheinische Post berichtete am 12. November 2019 unter der Überschrift „JC Gruppe: Insolvenz und Betrugsverdacht“ über die Insolvenz der JC Gruppe. Nachdem die JC Gruppe selbst noch im April 2019 mit einem Zeitungsartikel der Rheinischen Post über die Tätigkeiten der JC Gruppe unter die Überschrift „ JC Gruppe in der Presse“ um Anleger warb, berichtet die Zeitung nun über das jähe Ende der JC Gruppe. Insbesondere wird die Arbeit von  Rechtsanwalt Siburg thematisiert:

„Dass die Staatsanwaltschaft ermitteln werde, daran hat der Berliner Rechtsanwalt Rolf Siburg keinen Zweifel. Der Jurist vertritt rund zwei Dutzend Mandanten – überwiegend älteren Semesters – aus der gesamten Bundesrepublik. Sie hätten festverzinsliche Anleihen der JC Gruppe gezeichnet und auf deren Seriosität und deren Geschäftsmodell vertraut. Nun sei das Geld weg, die Konten leer und seine Mandanten die Geschädigten.“

Im Auftrag eines Anleihegläubigers wurde ein Strafantrag gegen den Geschäftsführer und einen Vertriebsmitarbeiter gestellt, weil der Verdacht des Betrugs naheliegt. Ob über das Strafverfahren noch Gelder der Anleihegläubiger gerettet werden können, kann zurzeit schwer abgesehen werden. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls die Möglichkeit Gelder, die im Verdacht stehen aus Straftaten zu stammen, einzuziehen und ggf. an die Geschädigten zu verteilen.

Über den Antrag auf Einberufung des Gläubigerausschusses im Insolvenzverfahren der JC Gruppe ist bislang vom Insolvenzgericht nicht entscheiden worden. Wir halten die Einberufung aber für zwingend, weil nur darüber eine ausreichende Vertretung der Anleihegläubiger und Kontrolle  des Insolvenzverfahrens gewährleistet ist.

Anleihegläubiger sollten weiterhin nicht untätig bleiben

Geschädigte Anleihegläubiger sind weiterhin ausgerufen tätig zu werden und die Einberufung eines Gläubigerausschusses zu unterstützen sowie eine eigene Strafanzeige zu stellen. Im Insolvenzverfahren sowie im Strafverfahren sollten Anleihegläubiger mit Hilfe der Kanzlei ihre Rechte wahrnehmen. Je mehr Anleihegläubiger aktiv werden und sich zusammenschließen, umso mehr Einfluss werden sie gegenüber des Insolvenzverwalters gewinnen und die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen zwingen.

Die Kanzlei steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Nehmen Sie per Email oder telefonisch Kontakt auf. Für eine Strafanzeige und zur Unterstützung des Gläubigerausschusses werden die Zeichnungsunterlagen, eine Vollmacht und Informationen dazu benötigt, welcher Vertriebsmitarbeiter der JC Gruppe die Anleihen, wann an sie vertrieben hat. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wird auch um Mitteilung der Versicherungsdaten gebeten.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Siburg gerne jederzeit zur Verfügung.

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