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Steiner + Company: MAP 3 – Beraterklage – 30.000 Euro vor dem LG Aschaffenburg erstritten!

Mit Hilfe der Kanzlei SIBURG konnte ein Anleger der Multi Asset Ansparplan 3 GmbH & Co. KG (MAP 3), des Emissionshauses Steiner+Company, 30.000 Euro zurückholen.

Erfolg vor dem Landgericht Aschaffenburg

Mit Hilfe der Kanzlei SIBURG konnte ein Anleger der Multi Asset Ansparplan 3 GmbH & Co. KG (MAP 3), des Emissionshauses Steiner+Company, 30.000,00 € zurückholen.

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Vor dem Landgericht Aschaffenburg wurde ein Berater des Anlegers wegen fehlerhafter Anlageberatung verklagt. Der Berater war langjährig für den Anleger tätig und hat ihm auch in den Jahren zuvor weitere Beteiligungen vermittelt. Der Berater stellte sich auf den Standpunkt, dass der Anleger gar nicht mehr beratungsbedürftig war, weil er vorher weitere unternehmerische Beteiligungen gezeichnet habe. Der Berater legte dazu zahlreiche Dokumente vor, die seinen Vortrag untermauern sollten. Vor allem legte der Berater Beratungsprotokolle aus den vorhergehenden Zeichnungen zum Beweis seiner Behauptung vor. Das Landgericht Aschaffenburg stellte allerdings fest, dass auch einem erfahrener Anleger nicht ohne weiteres unternehmerische Beteiligungen vermittelt werden dürfen, sofern der Anleger nicht ausdrücklich über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde. In dem hiesigen Fall hatte der Anleger in einem Beratungsprotokoll ausdrücklich angegeben, dass er ein Totalverlustrisiko nicht eingehen wolle. Zwar hat er in dem Protokoll auch angegeben, dass er eine hohe Zinserwartung hatte, allerdings ohne ein Totalverlustrisiko in Kauf nehmen zu wollen. Das Landgericht Aschaffenburg hat daraus geschlossen, dass der Anleger dem Berater als Anlageziel vorgegeben hat, dass die gewünschte Kapitalanlage gegen ein Totalverlust geschützt sein müsse. Dieses Ziel war mit den unternehmerischen Beteiligungen, unter denen sich der MAP 3 Ansparplan befand, jedoch nicht zu erreichen. Auf dringendes Anraten des Landgerichts Aschaffenburg erstattete der Berater dem Anleger 30.000 €.

„Dieser Fall zeigt, dass Berater die Anlageziele der Anleger in jedem Fall befolgen müssen. Auch Anlegern, die bereits Erfahrungen mit unternehmerischen Beteiligungen haben, dürfen nicht ohne weiteres weitere unternehmerische Beteiligungen vermittelt werden, sofern die Anleger ein Totalverlustrisiko nicht eingehen wollen und der Berater keinen ausdrücklichen Hinweis auf ein Totalverlustrisiko gibt.“, erklärt Rechtsanwalt Siburg

Den Anlegern droht bei Verbleib im MAP 3 Ansparplan ein herber Verlust. Der Fonds entwickelt sich offenkundig nicht prospektgemäß. Nachdem es Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Geschäftsräumen des Emissionshauses wegen des Verdacht der Untreue zum Nachteil der Anleger gab, veröffentlichte der Fonds einen Portfolioreport 2021 aus dem hervorgeht, dass Beteiligungen im Wert von 6,3 Mio. € „in der juristischen Klärung“ seien. Das bedeutet 31 % des gesamten Kapitals des Fonds sind akut ausfallgefährdet. Hinzu kommen die enormen Kosten der Rechtsverfolgung. Bislang hat der Fonds nicht erklärt wer diese Kosten übernehmen soll.

Sofern sich Anleger durch ihre Berater über die Risiken der Beteiligung falsch oder unvollständig beraten fühlen, bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung der Beratungssituation an.

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