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Steiner+Company: MAP 3 –Landgericht Hamburg bestätigt Prospektfehler

Die Kanzlei SIBURG hatte für zahlreiche Anleger des Multi Asset Portfolio Ansparplan 3 GmbH & Co. KG Prospekthaftungsklagen eingereicht, die erste Früchte tragen. Hohe Erfolgsaussichten - weitere kostengünstige Klagen in Vorbereitung.

Prospekthaftungsklagen vor dem Landgericht Hamburg eingereicht

Die Kanzlei SIBURG hat für die ersten14 Anleger*innen des MAP 3 Prospekthaftungsklagen gegen die Anbieterin, Steiner+Company sowie gegen die Treuhandgesellschaft, S+C Treuhand vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat die gerügten Fehler in dem Emissionsprospekt als durchgreifend erachtet. Das Landgericht hat sich auf die Seite der Kläger gestellt und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass der Emissionsprospekt nicht ausreichend über die angeschafften „Zielfonds“ unterrichtet und auch die Verbindungen der Geschäftsführung (Verflechtungen) zu den Unternehmen, in deren Hände der Erfolg der Kapitalanlage gelegt wurde, nicht ordnungsgemäß dargestellt wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind jedoch solche Verflechtungen der Geschäftsführung offenzulegen, die einen Interessenkonflikt zulasten der Anleger*innen begründen können. Das ist in diesem Verfahren der Fall gewesen. Das Landgericht Hamburg hat zudem festgestellt, dass die Ansprüche der Anleger*innen nicht verjährt sind.

„Diese Verfahren zeigen einmal mehr, dass durch intensive Recherche und Sachverhaltsanalyse Prospekthaftungsklagen nach wie vor ein probates Mittel sind, den Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen und Schäden zu minimieren. Prospekthaftungsklagen kommen vor allem für alle Anleger in Betracht, die ihren persönlichen Berater nicht in die Haftung nehmen wollen oder können. Ein großer Vorteil der Prospekthaftungsklagen ist zudem, dass sich die Anleger in Klagegemeinschaften zusammenschließen können und – im Gegensatz zu Einzelklagen – so einen nützlichen Kostenvorteil haben.“ erklärt Rechtsanwalt Siburg

Anleger*innen haben nun gute Chancen ihr Geld zurückzuerhalten

Anleger*innen des MAP 3 haben nun gute Chancen ihr Geld von der Anbieterin und der Treuhänderin zurückzuerhalten.

Der Kanzlei liegt exklusives Datenmaterial vor, mit dem die Prospektfehler nachgewiesen werden können. Die herausgearbeiteten Prospektfehler betreffen alle Anleger*innen, die ab April 2013 der Gesellschaft beigetreten sind, unabhängig von individuellen Beratungsfehlern.

Die Prospekthaftungsklagen richten sich nicht gegen den jeweiligen Berater, sondern gegen die Prospektverantwortlichen. Ob Sie Ansprüche gegen den Berater oder Vermittler ihrer Kapitalanlage haben könnten, spielt für den Anschluss an eine Prospekthaftungsklage keine Rolle. Zahlreiche Anleger*innen haben berichtet, dass sie aufgrund des nach wie vor guten Vertrauensverhältnisses zum Berater diesen nicht verklagen möchten. Einige haben auch berichtet, dass der Berater schlicht nicht mehr auffindbar war. In einigen Fällen war eine Falschberatung schlecht zu beweisen, weil beispielsweise der Berater ein umfangreiches und unterschriebenes Beratungsprotokoll vorlegen konnte. In solchen Fällen ist die erfolgreiche Inanspruchnahme des Beraters ungewiss. Für solche Anleger*innen eignet sich die Prospekthaftungsklage.

Wie ausgeführt reichen die derzeit vorliegenden Beweise aus um eine Prospekthaftungsklage für Anleger*innen zu führen, die ab April 2013 der Gesellschaft beigetreten sind. Ob dies der Fall ist, wird die Kanzlei für Sie gerne kostenlos prüfen.

Kostenvorteile der Prospekthaftungsklage gegenüber der Einzelklage

Die Kostenrisiko einer Prospekthaftungsklage, die Anleger*innen die Möglichkeit gibt, sich zusammenzuschließen und gemeinsam gegen die Prospektverantwortlichen vorzugehen, sind gegenüber einer Einzelklage signifikant niedriger.

Ein unverbindliches Rechenbeispiel macht dies deutlich. Beteiligen sich an der Sammelklage Anleger mit jeweils einem Anteil in Höhe von 20.000,00 € zzgl. Agio und einem Gesamtstreitwert von ca. 400.000 €, liegt das Kostenrisiko 43 % unter dem einer Einzelklage.

Über die Sammelklage können Anleger*innen mit deutlich geringerem finanziellen Aufwand denselben Erfolg erzielen, wie mit einer deutlich teureren Einzelklage. Die tatsächlichen Kosten können je nach Gesamtstreitwert und Beteiligungshöhe unterschiedlich hoch ausfallen.

Sofern Sie Interesse an der Beteiligung einer gemeinsamen Klage haben, bietet die Kanzlei Ihnen eine kostenlose Beratung an und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot für die Teilnahme an der Sammelklage. Sie können die Kanzlei einfach durch Ausfüllen des unten stehenden Formulars kontaktieren:

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